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Der Elektronische Personalausweis

Mit dem 23. Juli 2008 wurde der neue Elektronische Personalausweis beziehungsweise der elektronische Identitätsnachweis durch das Bundeskabinett beschlossen.Somit folgt ab November des Jahres 2010 der Ausweis künftig im Scheckkartenformat. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) verantwortet dabei die technischen Spezifikationen und führt die Zertifizierung durch. Dieser neue Ausweis soll grundsätzlich den Umgang mit dem Identitätsnachweis im Internet wie im normalen Leben vereinfachen und handlicher machen – zentraler Bestandteil der Scheckkarte ist der kontaktlose Chip mit der sogenannten RFID Technik.
Dieser erhöht sie Fälschungssicherheit und kann zusätzlich biometrische Daten, wie es bereits in den neuen Reisepässen angewandt wird, speichern.
Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen des eGovernment, also der Online Behördengänge und Abwicklung, künftig nur noch den elektronischen Personalausweis verwenden zu müssen und somit auch gewisse Behördengänge von zuhause aus erledigen zu können.
Aber auch in anderen online-gestützten Dienstleistungsbereichen wird dieser Ausweis den Abschluss von Geschäften gegen elektronische Unterschrift beziehungsweise Online-Authentifizierung problemlos möglich machen.
So werden die alten Ausweise ganz aus der Mode kommen und die neuen elektronischen Ausweise werden in Zukunft den Ton angeben.
