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Geschichte des Personalausweises in Deutschland

Die Geschichte des Personalausweises geht bis in Mittelalter zurück. Zu dieser Zeit galten Wappen, Orden oder auch Zunftzeichen als Personalausweis. 1808 wurde das Adelsregister in Bayern eingeführt.1938 wurde in Deutschland die Kennkarte eingeführt, diese war der Vorläufer vom Personalausweis. Besonders während diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte unter dem Terrorregime wurde es für Juden zu dieser Zeit die Pflicht diese Kennkarte immer bei sich zu führen. Erhalten haben diese Kennkarte alle in Deutschland lebenden Bürger die das 15. Lebensjahr vollendet hatten und ständig in Deutschland lebten. Die Kennkarten hatten das Format DIN A6 und waren aus grauem leinenverstärkten Papier. So sahen später auch die Führerscheine aus. 1939 wurde der Fingerabdruck für das okkupierte Land auf dem Ausweis Pflicht. Die Inhaber dieser Ausweise waren verpflichtet diesen immer bei sich zu führen. Zu Beginn des zweiten Weltkriegs wurde die Ausweispflicht eingeführt (10.09.1939).
Bis 1990 wurde im West-Berlin und bis 1953 in Ost-Berlin der Personalausweis ohne Angaben des ausstellenden Staates der Personalausweis ausgegeben. Dies erfolgt aufgrund des Viermächtestatus. In der damaligen Bundesrepublik sowie in West-Berlin wurde der Personalausweis in Buchform bis zum 31.03.1987 ausgegeben.
Am 01.04.1987 wurde dann der Personalausweis in Form einer kunststofflaminierten Karte mit Papierinlett im ID-2-Format herausgebracht. Am 01.11.2001 wurde dann der Personalausweis mit einem zusätzlichen Sicherheitsmerkmal versehen, das Identigrams. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal hatte holografische und kinematische Elemente. Diesen Personalausweis tragen wir heute alle bei uns. Ab dem 1.11.2010 wird ein neues Kapitel in der Geschichte des Personalausweises beginnen, denn dann wird es den elektronischen Personalausweis geben.
